Hausbetreuung

posted am: 6 November 2017

Es gibt die unterschiedlichsten Gründe, warum man sein Haus nicht selbst pflegen und hegen kann. Manchmal steht ein längerer Aufenthalt im Krankenhaus im Raum, vielleicht muss auch eine längere Geschäftsreise unternommen werden oder der geplante Urlaub erstreckt sich über mehrere Wochen. In all diesen Fällen ist man froh, wenn sich jemand um das traute Heim kümmert. Hier kann eine Hausbetreuung die richtige Wahl sein, denn mit dieser ist stets jemand vor Ort, der sich um alle Angelegenheiten kümmert. Doch was muss dabei beachtet werden und welche rechtlichen Aspekte stehen im Raum, wenn man das Eigenheim von anderen hüten lassen möchte?

Die Aufgaben einer Hausbetreuung  

Die Aufgaben einer Haus-Betreuung können sich auf viele Aspekte beziehen. In der Regel kümmert sich eine solche Person um die Post, die Pflanzen und die Pflege des Gebäudes. Des Weiteren werden alltägliche Aufgaben erfüllt, auch als Empfangspersonal kann eine Hausbetreuung, wie die Helfer von der Simacek Facility Management Group GesmbH,  fungieren, wenn nämlich Gäste, die von der Abwesenheit nichts wissen, spontan vor der Tür stehen und eine Antwort über den Verbleib benötigen. Dabei besteht eine der wesentlichen Aufgaben darin, dass der Hausherr über alle Vorgänge informiert wird, die für ihn wichtig sein könnten. Selbst die Annahme von Telefonaten kann zum Leistungsspektrum gehören. Dies ist jeweils abhängig von den Aufgaben, die im Vertrag festgehalten sind. Hierzu kann auch das Abholen wichtiger Pakete von der Post zählen.   

Arten der Betreuung  

Es gibt im Grunde zwei Arten von Betreuung für das eigene Heim. Zum einen kann die Pflege sozusagen ambulant erfolgen. Hierbei wird eine Person ein bis zwei Mal am Tag in das Gebäude bestellt, um nach dem Rechten zu sehen und die entsprechenden Aufgaben zu erfüllen. Sind diese erledigt, wird das Haus wieder verlassen. Die zweite Variante besteht darin, dass jemand in ein extra dafür vorgesehenes Zimmer einzieht und eine tägliche rundum Betreuung durchführt. Dies ist eher bei sehr langer Abwesenheit der Fall, denn hier muss eine intensive Pflege erfolgen und viele Aufgaben sind zu erledigen. 

Die letztgenannte Art der Betreuung kann dabei verglichen werden. Hierbei wird der jeweiligen Person ein festes Honorar in entsprechenden Abständen gezahlt. Im ersten Fall handelt es sich eher um Agenturen, die den entsprechenden Service anbieten und pauschal für die Dauer der Tätigkeit nach Tagen abrechnen.  

Rechtliche Fakten

Doch worauf muss geachtet werden, wenn man das eigene Heim von jemand anderem betreuen lässt? In erster Linie muss in einem entsprechenden Vertrag geregelt sein, dass private Unterlagen tabu sind. Zudem sollten auch die Art und der Umfang der postalischen Befugnisse geklärt werden. Hier geht es vor allem darum, ob der Betreuer die Briefe nur Sammeln oder aber auch lesen darf. Zudem müssen Punkte, wie die Annahme von Telefonaten oder die Nutzung des Gebäudes selbst geklärt werden, wenn die Betreuung in diesem ein Quartier bezieht.  

Was im ersten Moment banal klingt, hat rechtliche Hintergründe. Sollten die genannten Punkte nicht festgehalten sein, gibt es später auch keine Handhabe, wenn der Betreuer etwas unternimmt, dass er nach Ansicht des Eigentümers nicht hätte tun dürfen. Daher muss klipp und klar jedes Detail geregelt werden, wenn am Ende aus einer simplen Aufgabe, keine rechtlichen Konsequenzen folgen sollen.

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